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Mittwoch
16.07.2025

Medien / Publizistik

Das Gericht sprach der Ex-Senderchefin gleichzeitig eine Pensionszahlung von 18’300 Euro zu... (Bild: Wikipedia)

Das Gericht sprach der Ex-Senderchefin gleichzeitig eine Pensionszahlung von 18’300 Euro zu... (Bild: Wikipedia)

Im juristischen Seilziehen zwischen der Ex-Intendantin und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist Patricia Schlesinger zu einer Schadenersatzforderung in noch unbekannter Höhe verurteilt worden.

Wegen «Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten» muss Schlesinger mindestens 24’000 Euro an den Sender zurückzahlen, geht aus einer Pressemitteilung des Berliner Landgerichts vom Mittwoch hervor. 

Gleichzeitig unterstützte das Gericht die Klage der Ex-Senderchefin und sprach ihr ein «Ruhegeld für Januar 2023 in Höhe von rund 18’300 Euro» zu.

Während der Urteilsverkündung liess das Gericht offen, ob ein Anspruch auch für die Zeit danach besteht. «Hierüber war nicht zu entscheiden, da die Klägerin mit ihrer Klage nur die Zahlung für Januar 2023 beantragt hatte», teilte die Justizbehörde gegenüber den Medien mit.

Patricia Schlesinger soll laut den gegen sie erhobenen Vorwürfen mit Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme viel Geld beim RBB verschwendet haben.

Schlesingers ehemaliger Arbeitgeber fordert noch deutlich mehr zurück. So fordert der Sender rund 1,7 Millionen Euro Schadenersatz, die wegen unzulässiger Vergütungen sowie Zulagen aus Schlesingers Zeit als ARD-Vorsitzende entstanden seien. 

Diese Forderung bejahte das Gericht zwar grundsätzlich, jedoch nicht den konkreten Euro-Betrag. Darüber soll ein späteres Urteil entscheiden.