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Mittwoch
18.04.2007

Ab 1. Januar 2008 müssen Zigarettenpäckchen und andere Tabakprodukte eine Kombination von Text- und Bildwarnhinweisen aufweisen und insbesondere telefonische Rauchstopp-Beratung enthalten. Dies hat das zuständige Departement des Innern am Mittwoch bekannt gegeben. Die neuen Vorschriften sind in einer «Verordnung zu den kombinierten Warnhinweisen auf Tabakprodukten» aufgelistet und lehnen sich an die entsprechenden Hinweise der Europäischen Union an. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit einem Lizenzvertrag das Recht für die Nutzung der vorhandenen Bilder der europäischen Kommission erhalten. So ist die Kompatibilität mit der EU sichergestellt. Im Sommer 2007 werden die Bildvorlagen und die Übergangsfristen (Zigaretten: 12 Monate; andere Tabakprodukte: 24 Monate) interessierten Kreisen zur Anhörung zugestellt. Das können so richtig gruuusige Raucherbeine mit schwarzen Zehen oder Lungen von Qualmern sein.