Die SVP darf ihre umstrittenen Ratten-Plakate aushängen. Der Richter lehnte ein Gesuch des Zürcher Historikers Thomas Huonker gegen die SVP-Bundesräte Christoph Blocher und Samuel Schmid, SVP-Generalsekretär Gregor A. Rutz sowie den Leiter eines Werbebüros um eine superprovisorische Verfügung ab. Eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung ist allerdings noch hängig. Mit einer superprovisorischen Vefügung wollte der ehemalige Zürcher SP-Kantonsrat den Druck und die Verteilung der Plakate stoppen.
Statt das Aufhängen der Plakate zu verbieten, wurden die Beklagten nun aufgefordert, sich bis am 4. April schriftlich zu den Vorwürfen zu äussern, wie Huonker am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda einen Bericht des «Tages-Anzeigers» bestätigte. Der Richter wollte sich auf Anfrage dazu nicht äussern.
Auf den Plakaten werden die Linken als rote Ratten dargestellt, die laut SVP noch mehr Steuern wollen, Arbeitsplätze zerstören und die AHV vernichten. Die SVP wirbt mit dem Plakat fürs Steuerpaket und die 11. AHV-Revision. Beide Vorlagen kommen am 16. Mai zur Abstimmung. «Ich möchte von unserem Justizminister wissen, ob er eine solche Kampagne akzeptiert, die einen grossen Teil unserer Bevölkerung als Ratten bezeichnet», sagte Huonker weiter. Gemäss dem Historiker haben sich nur die Nationalsozialisten solcher Propaganda bedient. Die Frage sei auch, ob sich derartige Kampagnen künftig wiederholen würden. Bereits 600 Personen aus der ganzen Schweiz hätten sein Manifest «Menschen sind keine Ratten» unterzeichnet, sagte Huonker. Mit dem Manifest fordert er die SVP-Leitung auf, die Plakate sofort zu stoppen.
Mittwoch
31.03.2004