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Mittwoch
03.10.2007

Mit der medienpolitisch interessanten Frage, ob ein Videogame auf einer Internetseite rassistisch sein kann, wird sich wohl in absehbarer Zeit ein Schweizer Gericht zu befassen haben. Die Genfer Sektion der Schweizer Menschenrechtsliga (LSDH) hat gegen die SVP eine Anzeige mit diesem Vorwurf eingereicht. Drei von der SVP im Internet angebotene Computerspiele sollen das Schweizer Recht verletzen.

Gegen die Antirassismus-Strafnorm sollen zwei Spiele verstossen, mit denen die SVP Menschen nur aufgrund des Umstands diskriminiere, dass sie Ausländer seien. Einmal geht es darum, als Wahlmaskottchen-Geissbock Zottel möglichst viele schwarze Schafe an der Einreise auf Schweizer Boden zu hindern. Beim zweiten Spiel muss Zottel verhindern, dass Ausländer einen Schweizer Pass erhalten.

Mit dem dritten Spiel fordere die SVP zur Gewalttätigkeit gegen Sachen und Personen auf und verstosse damit gegen Art. 259 des Strafgesetzbuches, argumentiert die LSDH weiter. In diesem Game müssen die Spieler Politiker daran hindern, Radarfallen und Strassenverkehrsschilder aufzustellen. Dazu müssen sie als Zottel auf einem Karren grüne Politiker überfahren.

Bereits Mitte September hatte die Partei der Arbeit (PdA) des Kantons Zürich gegen die SVP eine Klage wegen Verstosses gegen das Antirassismus-Gesetz eingereicht. Auslöser der Klage war das Schäfchenplakat der SVP, auf dem drei weisse Schafe ein schwarzes aus der Schweiz kicken. Das Plakat sei «diskriminierend und verletzte die Menschenwürde», macht die PdA geltend.