Die Sekte Rael hat ihren Streit mit der Freiburger Tageszeitung «La Liberté» um den 2005 erschienenen Artikel «Cafés der Weiblichkeit» verloren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Ufo-Sekte abgewiesen. «La Liberté» hatte in dem Artikel vom April 2005 aufgedeckt, dass hinter der Veranstaltungsreihe «Cafés der Weiblichkeit» in einem Lausanner Restaurant zwei Frauen aus der Rael-Sekte stehen. Im Text wurde auch über die Ideologie der Sekte informiert, die unter anderem eine sexuelle Unterordnung der Frau predigt. Zudem wurde ausgeführt, dass die Rael-Sekte in ihren Schriften theoretisch Pädophilie und Inzest befürworte, was auch von Gerichten bestätigt worden sei. Diese Aussage korrigierte die Zeitung später. Die Sekte erhob in der Folge Klage gegen «La Liberté» wegen Verletzung der Persönlichkeit.
Das Waadtländer Kantonsgericht kam 2007 jedoch zum Schluss, dass sich die sexuelle Unterordnung der Frau aus den Rael-Schriften ergebe und die Publikation dieser Tatsache vor dem Hintergrund der Veranstaltungsreihe im öffentlichen Interesse gestanden habe. Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde nun abgewiesen. Laut den Lausanner Richtern ist der Verweis auf die Unterordnung der Frau gerechtfertigt gewesen. Einzuräumen sei, dass die Sekte im Zusammenhang mit den Äusserungen zu Pädophilie und Inzest tatsächlich in ihrer Persönlichkeit verletzt worden sei. Der Fehler sei von «La Liberté» aber korrigiert worden.
Freitag
16.01.2009