Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat einen Radiospot einer AKW-Betreiberin als unlauter taxiert, weil irreführende Angaben über die CO2-Produktion gemacht wurden. Ein Konsument hatte beanstandet, dass in einem Radiospot behauptet wurde, Kernkraftwerke würden CO2-freien Strom erzeugen, tatsächlich aber würden sie doppelt so viel wie ein Wasserkraftwerk ausstossen. Die Beschwerdegegnerin entgegnete, dass es sich beim Spot um politische und nicht um kommerzielle Kommunikation handle und damit nicht in den Geltungsbereich der SLK falle.
Die SLK argumentierte hingegen, dass Strom durchaus ein kommerzielles Gut sei, und schloss sich der Meinung des AKWs nicht an, wonach es nicht möglich sei, die kritisierte Aussage auf Korrektheit zu prüfen, da sie gesetzlich nicht definiert sei. Es könne nicht sein, dass Werbetreibende mit dieser Argumentation die Anforderung an die Richtigkeit einer Aussage umgehen könnten, so die SLK. «Die Beschwerdegegnerin ist verpflichtet, die Richtigkeit der eigenen Werbeaussage nachzuweisen. Dieser Beweisführungspflicht ist sie nicht nachgekommen.» Wer in der Werbung eine Behauptung aufstelle, müsse beweisen können, dass diese korrekt sei.