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Donnerstag
08.02.2007

Ein Journalist des Westschweizer Radios (RSR) hatte im Mai 2005 über eine Auseinandersetzung zwischen der Genfer Polizei und einem Mann aus Burkina Faso berichtet. Der Mann trug nach einer Identitätskontrolle einen doppelten Schlüsselbeinbruch davon, hatte aber seinerseits die Beamten gebissen. Im Radiobeitrag beklagte ein Mitglied von SOS-Racisme, dass die Polizei oft rassistische Vorurteile gegenüber Schwarzen an den Tag lege. Auf diese Aussage entgegnete der Journalist: «Aber Sie werden doch nicht abstreiten wollen, dass es oftmals Schwarze sind, die sich als Drogenhändler betätigen.» Das brachte ihm schliesslich den Rassismusvorwurf ein.

Der Schweizer Presserat hat den Rassimusvorwurf des Dachverbandes der Farbigenorganisationen (Cran) zurückgewiesen, wie es in der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme heisst. Dem Mann aus Afrika, bei dem keine Drogen gefunden worden waren, sei im Beitrag weder direkt noch indirekt unterstellt worden, im Besitz von Drogen zu sein. Damit sei auch dessen Würde nicht verletzt worden. Journalistisch ist es für den Presserat korrekt gewesen, dem Rassimusvorwurf gegenüber der Polizei mit dem Hinweis zu begegnen, dass tatsächlich viele Schwarze mit Drogen handeln; und dies nicht aufgrund der Hautfarbe, sondern wegen ihrer schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Situation. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22790.htm