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Mittwoch
09.07.2008

Wer Fernseh- und Radiosendungen per Internet konsumiert, muss ab 1. September Gebühren bezahlen, so wie dies für den Konsum mit herkömmlichen Radio- oder TV-Empfängern der Fall ist. Dies gab Véronique Gigon, stellvertretende Direktorin des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) und Leiterin der Abteilung Aufsicht und Funkkonzessionen, am Mittwoch am Jahresgespräch des Bakom in Biel bekannt. Als Kriterium für die Gebührenpflicht gelten ein Breitbandanschluss sowie die nötige Software zum Empfang (Mediaplayer, Realplayer usw.). Um TV-gebührenpflichtig zu werden sei zudem ein Abonnement oder eine (kostenlose) Registrierung bei einem Internet-TV-Anbieter (Netstream, Zattoo usw.) erforderlich, sagte sie weiter. Die Ausdehnung der Gebühren auf Internetnutzer sei «keine Abzockerei», beeilte sich Bakom-Chef Martin Dumermuth zu betonen, da ohne die 1,2 Milliarden Franken aus den Gebühren das heutige Mediensystem nicht finanziert werden könne.

Die Neuerung hat allerdings nur marginale Auswirkungen, wie Bakom-Kommunikationsleiter Roberto Rivola gegenüber dem Klein Report ergänzte, da es nur sehr wenige Leute seien, die zwar Breitbandanschluss für den Computer, aber keine herkömmlichen Radio- und Fernsehgeräte haben. Radioempfang ist heute laut Bakom in 90 Prozent der Schweizer Haushalte möglich und Fernsehen sogar in 95 Prozent. Die Gebührenpflicht für Radio/TV-Empfang per Internet gilt laut Bakom auch in Dänemark, Deutschland, England, Finnland und Österreich. Kostenpflichtig ist auch Radio- und Fernsehempfang auf mobilen Geräten wie Handys, wobei diese Gebühren in der Regel über den normalen Hausanschluss abgedeckt sind.