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Mittwoch
02.11.2005

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein will an der bisherigen Rechtsform für Radio Liechtenstein als Anstalt des öffentlichen Rechts auch in Zukunft festhalten Für die künftige Finanzierung der entstehenden jährlichen Deckungslücken stellt die Regierung eine Anpassung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk zur Diskussion. Weil die Regierung den Versorgungsauftrag oder den Programmauftrag von Radio Liechtenstein nicht ändern will, müsse der Leistungsumfang von Radio Liechtenstein konkretisiert und analog anderer rechtlicher Körperschaften durch die Regierung genehmigt werden, schreibt die Regierung in einer Mitteilung vom Mittwoch. Aufbauend auf dem Jahresprogrammschema müsse der Sender den jährlichen Voranschlag einreichen, der das zu erwartende Defizit enthalten müsse. Die Landesbeiträge unterliegen nach einer entsprechenden Gesetzesänderung dem ordentlichen Budgetierungsprozess des Landes.

Für die Wahl des Verwaltungsrats schlägt die Regierung vor, die drei durch den Landtag (Parlament) zu bestellenden Mitglieder nicht wie bisher mit Mehrheitsentscheid und damit gemäss dem herrschenden Kräfteverhältnis im Landtag zu wählen. Vielmehr sollen die drei stärksten Fraktionen im Landtag je ein Mitglied in den Verwaltungsrat delegieren können. Zudem sollen der Präsident und der Vizepräsident nicht mehr durch den Landtag bestellt werden, sondern der Verwaltungsrat soll sich selbst konstituieren und aus seinen Reihen den Präsidenten und den Vizepräsidenten für die Mandatsperiode wählen. Dadurch werde der Einfluss der im Landtag vertretenen Parteien auf die Wahl des Präsidenten sowie des Vizepräsidenten eingegrenzt und die politische Ausgeglichenheit des Verwaltungsrates gestärkt. - Mehr dazu: Treues Publikum für Radio Liechtenstein, Rücktritt aus dem Verwaltungsrat von Radio Liechtenstein
Meinungsumfrage zu Radio Liechtenstein geplant