Das Liechtensteiner Parlament hat im November letzten Jahres zwei Verwaltungsräte des Staatssenders Radio Liechtenstein zu Unrecht abgesetzt. Der Staatsgerichtshof gab nun ihrer Beschwerde Folge, wie am Freitag bekannt wurde. Laut dem Urteil des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes hat der Landtag bei der Abwahl die verfassungsmässig garantierten Rechte von Verwaltungsratspräsident Norbert Seeger und Verwaltungsrat Alexander Batliner verletzt. Wesentliche, durch Verfassung und Gesetz vorgesehene Verfahrensgarantien seien nicht eingehalten worden, heisst es im Urteil.
Der Staatsgerichtshof hob nicht nur die entsprechenden Beschlüsse des Landtages auf, sondern rügte ausserdem die Streichung der Namen von Seeger und Batliner als Radio-Verwaltungsräte im Öffentlichkeitsregister. Das Parlament hatte Seeger und Batliner im November auf einen Antrag aus der Fraktion der Vaterländischen Union (VU) abberufen. Den Verwaltungsräten wurde grobe Pflichtverletzung vorgeworfen, weil sie angeblich die Finanzen des Radios nicht im Griff hatten.
Die Betroffenen zeigten sich am Freitag erfreut über das Urteil. Sie stellten «mit grösster Genugtuung fest», dass der Staatsgerichtshof «vollumfänglich unserer Argumentation gefolgt ist», schrieben Seeger und Batliner in einer Stellungnahme. Da der Verwaltungsrat von Radio Liechtenstein inzwischen wieder komplett ist, stellt sich die Frage nach den Konsequenzen der Gerichtsbeschlüsse. Der Staatsgerichtshof spielt den Ball in dieser Hinsicht wieder dem Parlament zu. Dem Landtag stünden angesichts des Ausgangs des Verfahrens mehrere Handlungsoptionen offen, heisst es im Urteil. Es sei jedoch nicht Sache des Staatsgerichtshofes, dem Parlament Weisung zu erteilen, welche Vorgehensweise zu wählen sei. - Siehe auch: Radio Liechtenstein weiterhin am staatlichen Finanztropf, Neuer Chefredaktor bei Radio Liechtenstein und Rochade auf der Chefetage bei Radio Liechtenstein
Samstag
07.10.2006