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Mittwoch
28.02.2007

Das schweizerische Bundesgericht führt sein Verfahren im Streit um die Ursprungsbezeichnung «Raclette» weiter. Die Lausanner Richter haben eine weitere Sistierung abgelehnt, weil kaum mit einer raschen Einigung aller Streitparteien zu rechnen ist. Das höchste Gericht des Landes hatte die Verfahren im Streit um die Raclette-Ursprungsbezeichnung im vergangenen November bis Ende Januar 2007 auf Eis gelegt. Der Walliser Milchverband (FLV) hatte die Sistierung mit dem Hinweis auf Einigungsbemühungen verlangt.

Mitte Februar ersuchte der FLV darum, das Verfahren um weitere drei Monate zu sistieren. Das Bundesgericht hat das Gesuch nun abgewiesen. Das Verfahren sei damit wie angekündigt fortzusetzen. Nach Ansicht der Lausanner Richter sind nicht genügend konkrete Anhaltspunkte vorhanden, dass in absehbarer Zeit mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine umfassende Einigung mit Wirkung für alle Betroffenen zu erwarten wäre. Ein weiterer Aufschub des Verfahrens lasse sich damit nicht rechtfertigen.

Das Bundesamt für Landwirtschaft hatte 2003 entschieden, dass nur noch Käse aus dem Wallis den Namen «Raclette» tragen dürfe. Die Rekurskommission des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements hob diesen Entscheid 2006 auf Beschwerde des Vereins Raclette Suisse und zahlreicher Käseproduzenten auf. Dagegen gelangte der FLV ans Bundesgericht. - Siehe auch: Bundesgericht vertagt Raclette-Verfahren bis Ende Januar und Raclette ist nicht gleich Raclette