Der Begriff Raclette kommt vors Bundesgericht: Der Walliser Milchverband zieht den Entscheid der Rekurskommission (REKO) des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements weiter. Die Kommission hatte Ende Juni entschieden, dass der Begriff «Raclette», wenn er alleine steht, nicht geschützt werden kann. Denn «Raclette» sei ursprünglich ein Gericht und nicht eine Käsesorte. Für Käse werde der Begriff «Raclette» erst seit jüngerer Zeit gebraucht. «Walliser Raclette» respektive «Raclette du Valais» kann als AOC-Eintrag bestehen und somit auch geschützt bleiben, entschied die REKO.
Der Vorstand des Walliser Milchverbandes hat nun einstimmig entschieden, den REKO-Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen. Der Kanton Wallis und die Walliser Landwirtschaftskammer unterstützten den Verband dabei, wie dieser am Dienstag mitteilte. Nur wenn «Raclette» als alleinstehender Begriff geschützt ist, können ihn nicht irgendwelche ausländische Hersteller verwenden, die Raclettekäse zu billigen Preisen auf den Schweizer Markt bringen würden, so das Hauptargument des Milchverbandes.
Dienstag
25.07.2006