Der Begriff «Raclette» darf auch weiterhin ausserhalb des Wallis verwendet werden. Dies hat die Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements entschieden, wie der Landwirtschaftliche Informationsdienst am Mittwoch bekannt gab. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hatte im November 2003 entschieden, dass Käse nur noch dann «Raclette» heissen dürfe, wenn er aus dem Wallis stammt und lehnte damals alle Einsprachen gegen die Ursprungsbezeichnung (AOC) «Raclette du Valais» ab. Das AOC-Gesuch hatte der Walliser Milchverband eingereicht.
Zahlreiche Einsprecher wandten sich daraufhin mit einer Beschwerde an die Rekurskommission des EVD. Diese begründete ihren Entscheid damit, dass entgegen den Ausführungen des BLW davon auszugehen sei, dass es sich bei «Raclette» nicht um eine traditionelle Bezeichnung für einen Walliser Raclettekäse handelt. Die Rekurskommission hat das BLW angewiesen, im entsprechenden Pflichtenheft den Satz «Die Bezeichnung Raclette wird geschützt» zu streichen. Weiterhin geschützt sind die Ursprungsbezeichnungen «Walliser Raclette» sowie «Raclette du Valais».
Mittwoch
28.06.2006