TV-Moderator Stefan Raab muss nicht 90 000 Euro Schmerzensgeld an eine Mutter aus Frankfurt zahlen. Das Berliner Landgericht entschied am Donnerstag, dass die Darstellung der Frau in der ProSieben-Sendung «TV total» im September 2004 eine zulässige Satire war. Die 28-Jährige war damals als «perfekt getarnte Drogendealerin» bezeichnet worden, als sie ihre Tochter mit einer Schultüte begleitete. Dies sei keine so schwere Persönlichkeitsverletzung, dass Schadensersatzanspruch bestehe, entschied das Gericht.
Der Anwalt der Frankfurterin, Frank Roeser, hatte dagegen argumentiert, seine aus der Türkei stammende Mandantin sei vor einem Millionenpublikum in ihrer Menschenwürde schwer verletzt worden. Sie habe ihren Job in einer Fastfoodkette verloren, nachdem scharenweise Raab-Fans voller Schadenfreude zu ihrem Arbeitsplatz gepilgert seien. Die Frau habe sich auch in psychiatrische Behandlung begeben müssen.
Anwalt Roeser betonte, seine Mandantin sei «auf dem Altar der Einschaltquote geopfert» worden. Raabs Anwalt Heiko Klatt hatte dagegen betont, es handle sich um Satire im zulässigen Rahmen. Eine Schultüte als überdimensionale Marihuana-Zigarette zu tarnen, sei eine absurde Vorstellung. Der Frau gehe es lediglich um Geld. Gegen das jüngste Berliner Urteil ist Berufung vor dem Kammergericht möglich. Der Anwalt der Frankfurterin hatte schon vor dem Richterspruch angekündigt, gegebenenfalls die nächste Instanz anzurufen.
Donnerstag
31.03.2005