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Dienstag
13.05.2003

Das Gesundheitsmagazin «Puls-Tipp» müsste laut einem Entscheid des Bundesgerichts seinen Titel ändern, weil er die Rechte der SRG verletzt. Gegenwärtig laufen zwischen den Parteien Verhandlungen über eine Lösung des Namensstreits. Der «Puls-Tipp», ursprünglich als offizielles Begleitmagazin zur Gesundheitssendung «Puls» von SF DRS lanciert, erscheint seit 1997 als eigenständiges Magazin. In der Folge entbrannte zwischen den beiden Parteien ein Streit um die Titelrechte.

2002 verbot das Zürcher Handelsgericht der Puls Media AG auf Klage der SRG, ihr Magazin und eine Ratgeberreihe weiter unter «Puls-Tipp» beziehungsweise «Puls-Tipp-Dossier» herauszugeben. Zudem wurde der Telefon-Beratungsdienst «Puls-Tipp-Telefon» verboten. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt. Die SRG könne gestützt auf das Markenschutzgesetz das Recht beanspruchen, das Zeichen «Puls» im bisherigen Umfang weiter zu gebrauchen, hielt es fest. Die Puls Media AG ihrerseits habe mit der Weiterverwendung der Bezeichnung «Puls» für Informationen auf dem Gesundheitsgebiet eine Verwechslungsgefahr geschaffen und damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen. Sie könne insoweit keinen Schutz der von ihr eingetragenen Marken in Anspruch nehmen.

Gemäss SF-DRS-Chefredaktor Ueli Haldimann finden gegenwärtig Gespräche mit René Schuhmacher vom «Puls-Tipp» statt. Man hoffe eine Lösung zu finden, die im Interesse beider Parteien liege. Von Seiten der Puls Media AG verlautete, dass der «Puls-Tipp» weiterhin unter diesem Titel erscheine. Während der Verhandlungen bestehe die SRG nicht auf einer Namensänderung. Das Resultat der Verhandlungen könne so ausfallen, dass die Zusatzinformationen zur Fernsehsendung «Puls» künftig im «Puls-Tipp» veröffentlicht werden und nicht mehr wie bis anhin im Konsumentenmagazin «saldo».