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Sonntag
30.10.2005

Seit dem 25. Oktober ist die neuste Version der publizistischen Leitlinien des Schweizer Fernsehens DRS gültig. Wie SF DRS am Freitag informierte, auferlege sich SF DRS zur Qualitätssicherung eine Reihe von Selbstverpflichtungen. Dazu gehöre unter anderem ein umfassender Normenkatalog, die publizistischen Leitlinien von SF DRS. Diese Leitlinien gelten für alle journalistisch tätigen Redaktionen von SF DRS. Für die Multimedia-Aktivitäten gelten sie sinngemäss. Die Leitlinien definieren handwerkliche Regeln, die den journalistischen Qualitätsstandard von SF DRS, aber auch die Einhaltung von Medienrecht und Medienethik sichern helfen.

Die 57-seitigen Leitlinien verwenden bereits das neue Logo sowie die neue Bezeichnung «Schweizer Fernsehen». Die publizistischen Leitlinien 2.0 enthalten gegenüber der Version 1.4. vom 1. März 2005 verschiedene Ergänzungen. So bei den Themen Gültigkeit für Multimedia-Aktivitäten, Mitwirkung bei Werbung, Regeln der Tagesschau zur Berichterstattung vor Abstimmungen, Darstellung bei Entführungen, bei Tötungsdelikten oder Suizid, People-Journalismus, Situationsgerechte Kleidung, Verwendung von Symbolbildern, Sorgfaltspflicht bei der Verwendung von Zuschauervideos, Anonyme Beiträge im Internet, Anreden und korrekte Titelbezeichnungen und Gerichtszeichnungen. Siehe auch: Springer veröffentlicht journalistische Leitlinien