Die SRG-Vermarkterin Publisuisse ist am Mittwoch wegen einer illegalen Verlosung von Werbeminuten von einem Berner Gericht zu einer Busse von 700 Franken verurteilt worden. Das Gericht sah einen Verstoss gegen das Lotteriegesetz als gegeben an. Aus Anlass seines 40-jährigen Bestehens verloste Publisuisse Ende 2004 / Anfang 2005 unter seinen 700 Werbekunden TV-Werbeminuten in den SRG-Programmen im Wert von einer Million Franken.
Obwohl der Kanton Bern Publisuisse aufgefordert hatte, die Aktion einzustellen, da sie gegen das Lotterievebot verstosse, führte die SRG-Tochterfirma die Aktion jedoch wie geplant durch. Begründet wurde die Weiterführung mit einer Beurteilung durch den SRG-Rechtsdienst und eines externen Gutachtens, das die Rechtmässigkeit des Vorhabens bestätigte. Der Kanton Bern reichte daraufhin Strafanzeige ein.
Publisuisse, vertreten durch den stellvertretenden Direktor Othmar Stadelmann, machte vor dem Strafeinzelgericht Bern-Laupen unter anderem geltend, die Aktion falle nicht unter das Lotteriegesetz, da sie sich an einen beschränkten Kreis von Geschäftskunden gerichtet habe. Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, der Gesetzgeber habe lotterieähnliche Veranstaltungen Lotterien bewusst gleichgestellt und ausser dem Schutz von Einzelpersonen vor Spielsucht auch ein wirtschaftspolitisches Zeichen gegen unerwünschte Geschäftspraktiken setzen wollen.
Dass ein externer Gutachter die Aktion als legal qualifiziert habe, bedeute zudem nicht das Vorliegen eines Rechtsirrtums bei Publisuisse. Das Unternehmen habe auf Grund der Haltung des Kantons Bern davon ausgehen müssen, dass eine Rechtsunsicherheit bestehe. Publisuisse behält sich laut Stadelmann vor, das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen. Was aber gemäss Meinung des Klein Reports bei der lächerlichen Busse von 700 Franken ein ziemlicher Verhältnisblödsinn wäre. Vielleicht will sich Publisuisse aber auch für die Zukunft diesen Geschäftsbereich offen halten.
Mittwoch
06.07.2005