Das Publikationsgesetz ist unter Dach und Fach: Der Ständerat hat am Mittwoch ohne Gegenstimme die letzte Differenz zum Nationalrat ausgeräumt. Damit werden Erlasse des Bundes von besonderer Tragweite auch in Rätoromanisch veröffentlicht. Das Publikationsgesetz regelt die Veröffentlichung der Sammlungen des Bundesrechts (Amtliche und Systematische Sammlung) und des Bundesblatts. Mit der Totalrevision wird es an die Bundesverfassung von 1999 angepasst. Zudem trägt das neue Publikationsgesetz der Entwicklung bei der Veröffentlichung amtlicher Texte Rechnung. Insbesondere wird eine Rechtsgrundlage für die elektronische Form im Internet geschaffen. Im Zweifelsfall soll die Papierversion gegenüber der elektronischen massgebend sein. National- und Ständerat entschieden sich auch dafür, die Kantonsverfassungen weiterhin in den Gesetzessammlungen des Bundes zu veröffentlichen. Der Bundesrat war ursprünglich dagegen gewesen, und auch die Kantone hatten in der Vernehmlassung mehrheitlich nichts gegen den Verzicht einzuwenden. Die Bestimmungen über die rechtzeitige Veröffentlichung und die Verbindlichkeit von Erlassen werden durch das neue Gesetz verschärft. Damit soll laut Botschaft des Bundesrates ein Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet werden.
Mittwoch
16.06.2004