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Donnerstag
17.10.2002

Schon wieder hat der als kämpferisch bekannte Tierschützers Erwin Kessler einen Prozess gegen ein Medium gewonnen. Doch diesmal gibt er sich noch nicht zufrieden: Gemäss eines Urteils des Bezirskgerichts Münchwilen muss die «Neue Luzerner Zeitung» (NLZ) in einer Richtigstellung die Aussage zurück nehmen, Kesslers Talmud-Zitate seien gefälscht. Doch: Kessler hat bereits Berufung beim Thurgauer Obergericht angekündigt. Damit möchte er erreichen, dass das Bezirksgericht die Aussage der NLZ als «persönlichkeitsverletzend» einstuft, wie es in einem Communiqué vom Donnerstag heisst. Am 5. Oktober 2001 hatte die NLZ die Dissertation Pascal Krauthammers «Das Schächtverbot in der Schweiz» besprochen. In dieser Besprechung wurde auch angeführt, Kessler stütze sich bei seiner Argumentation gegen das Schächten auf angebliche Talmud-Zitate, die längst als Fälschung entlarvt worden seien. Kessler hatte deshalb wegen Persönlichkeitsverletzung geklagt. Die NLZ verwies darauf, sie habe lediglich aus Krauthammers Dissertation zitiert. Gegen diese und das daraus entstandene Buch hat Kessler am 14. Oktober 2002 als vorsorgliche Massnahme ein Verbreitungsverbot durchgesetzt.

Das Münchwiler Bezirksgericht hat nun die NLZ dazu verurteilt, eine Richtigstellung unter der Rubrik «Das aktuelle Buch» zu veröffentlichen. In dieser muss die Zeitung die Behauptung gefälschter Talmud-Zitate als unwahr zurück nehmen. Alle anderen Begehren Kesslers wies das Gericht zurück. Kessler hatte von der NLZ eine Genugtuung in Höhe von 5000 Franken verlangt. Zudem sollte in der Richtigstellung die Behauptung nicht nur als «unwahr» sondern auch als «ehrverletzend» und als «wider besseres Wissen verbreitet» bezeichnet werden. Ausserdem kam in der von Kessler geforderten Richtigstellung der Hinweis aus der Buchbesprechung nicht vor, dass der Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) «wegen des Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm verurteilt» wurde. In der gerichtlich verfügten Richtigstellung ist er enthalten.

Die von Kessler geltend gemachte Persönlichkeitsverletzung hat das Gericht in seiner Begründung des Verbreitungsverbots verneint. Es könne nicht davon gesprochen werden, Pascal Krauthammer verbreite die Unwahrheit, wenn er behaupte, Kessler verbreite ein «Zerrbild des Talmuds». Diese Äusserung in der Dissertation sei «eine Kritik, die man sich grundsätzlich gefallen lassen muss, wenn man selbst eine Meinungsäusserung über den Talmud verbreitet hat», befand das Gericht. Vergleiche auch: Erwin Kessler gewinnt gegen «Téléjournal»