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Mittwoch
11.03.2009

Der Prozess gegen einen Zürcher Stadtpolizisten, welcher der «SonntagsZeitung» vertrauliche Akten zugespielt haben soll, wurde auf kommenden Mittwoch angesetzt. Vor dem Bezirksgericht Zürich wird entschieden, ob der Fahnder im Zusammenhang mit der Affäre um den ehemaligen Armee-Chef Roland Nef das Amtsgeheimnis verletzt hat.

Die «SonntagsZeitung» hatte im letzten Sommer in zwei Artikeln mit den Titeln «Die Akte über Armee-Chef Nef» und «Das Stalking-Protokoll» Dokumente aus dem Polizeiinformationssystem Polis abgedruckt. Aus den Akten ging hervor, dass der damalige Armeechef seine ehemalige Lebenspartnerin belästigt hatte und ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet worden war.

Gemäss der Zürcher Staatsanwalt habe sich der angeklagte 57-jährige Polizeibeamte am 16. und 21. April 2008 Zugriff auf die Polizei-Dokumente verschafft, diese ausgedruckt und einem Journalisten der «SonntagsZeitung» übergeben. Zu einem späteren Zeitpunkt habe er zudem zwei Protokolle der polizeilichen Befragung des Opfers dem Journalisten «zugänglich gemacht oder übergeben».

Dem Polizeibeamten, der als Chef-Stellvertreter bei der Personenfahndung tätig ist, sei bekannt gewesen, dass die in den fraglichen Dokumenten enthaltenen Informationen «dem Amtsgeheimnis unterstehen und zudem die Privatsphäre der betroffenen Personen tangieren».