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Dienstag
22.05.2007

Die ProSiebenSat.1 Media AG hat das Spruchverfahren gewonnen, das in Folge der Verschmelzung der ProSieben Media AG und der Sat.1 Holding GmbH zur heutigen ProSiebenSat.1 Media AG im Jahr 2000 eingeleitet worden war, wie die ProSiebenSat.1 Media AG am Dienstag mitteilte. Nach der Verschmelzung hatten mehrere ehemalige Vorzugsaktionäre der ProSieben Media AG einen Antrag auf Überprüfung des damaligen Umtauschverhältnisses und Festsetzung einer baren Zuzahlung gestellt.

Das Oberlandesgericht München habe mit einer am Montag zugestellten Entscheidung den Beschluss des Landgerichts München I vom 8. September 2006 zugunsten der ProSiebenSat.1 Media AG bestätigt. Gegen den Beschluss des Landgerichts München I hatten mehrere der unterlegenen Antragsteller Beschwerde eingelegt. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14. Mai 2007 seien keine weiteren Rechtsmittel möglich.