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Dienstag
01.07.2008

Im Streit um die Veröffentlichung von Fotos in der Regenbogenpresse hat Prinzessin Caroline von Hannover eine Niederlage vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erlitten. Der BGH billigte die Veröffentlichung eines Bildes von Caroline mit ihrem Ehemann Ernst August in Kenia. Denn es habe zu einem Beitrag gehört, der «zu einer Debatte von öffentlichem Interesse» führen könne.

Die Zeitschrift «7 Tage» hatte über eine Ferienvilla von Prinzessin Caroline und ihrem Mann auf einer Insel Kenias berichtet. In dem Artikel hiess es, dass auch «die Reichen und Schönen» sparsam seien und ihre Villen an zahlende Gäste vermieteten - für 1000 US-Dollar täglich. Dazu hatte die Zeitschrift ein Bild veröffentlicht, das Caroline und ihren Mann in Kenia auf belebter Strasse zeigt.

Im März 2007 hatte der BGH der Klage gegen die Foto-Veröffentlichung zunächst stattgegeben. Im Februar kassierte das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil jedoch: Der Text könne eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte und «sozialkritische Überlegungen» der Leser anstossen. Dem schloss sich nun der BGH an. Zu einem solchen Text von öffentlichem Interesse dürfe die Zeitschrift auch ohne Zustimmung Carolines ein Foto stellen, urteilten die Karlsruher Richter.

Mit einem weiteren Urteil gab der BGH dagegen einer Unterlassungsklage von Sabine Christiansen statt. Das Foto, das die TV-Moderatorin mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen auf Mallorca zeigt, habe «nur der Befriedigung des Unterhaltungsinteresses bestimmter Leser» gedient, befand der BGH. Der Beitrag im «Bild der Frau» lasse jede «Orientierungsfunktion im Hinblick auf eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte» vermissen. Pures Unterhaltungsinteresse rechtfertige den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der TV-Moderatorin nicht, entschieden die Karlsruher Richter.