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Donnerstag
06.05.2004

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz von Prominentenkindern vor Bild-Veröffentlichungen gestärkt. Über die Kids dürfe nicht im selben Umfang berichtet werden wie über deren Eltern, lautet das am Donnerstag veröffentlichte Urteil. Darin gab der BGH der Tochter von Caroline von Hannover, Charlotte Casiraghi, in einem Streit mit der Zeitschrift «Echo der Frau» im Wesentlichen Recht. Das Blatt hatte vor zwei Jahren ein Foto von Charlotte Casiraghi veröffentlicht, das die damals 15-Jährige zusammen mit ihrer Mutter bei einem Gala-Abend zeigte. Der Text befasste sich aber nicht mit dem Gala-Abend, sondern nur mit dem Aussehen der jungen Frau («Die ganze Welt feiert ihre Schönheit»). Der Text wurde bereits rechtskräftig untersagt.

Nach Urteil des BGH darf die Presse zwar auch Fotos von Begleitern äusserst prominenter Zeitgenossen verbreiten, wenn beide gemeinsam in der Öffentlichkeit auftreten. Das gelte aber nicht, wenn ein Foto nur der Illustration eines Artikels diene, der sich ausschliesslich mit persönlichen Angelegenheiten beschäftige. Damit wäre zwar wohl ein Bericht mit Foto über den Gala-Abend zulässig gewesen. Da sich «Echo der Frau» aber fast nur mit dem Aussehen und den angeblichen Gedanken der 15-Jährigen beschäftigt habe, sei das Persönlichkeitsrecht der - zudem minderjährigen und daher besonders schutzbedürftigen - Klägerin verletzt. Der deutsche Bundesgerichtshof fügte an, dass eine spätere Veröffentlichung des Fotos im Zusammenhang mit einem anderen «zeitgeschichtlichen Ereignis» immerhin denkbar sei.