Ausstellungskataloge von Schweizer Museen sind in jedem Fall frei von Urheberrechtsgebühren, unabhängig davon, ob es sich um eine ständige oder vorübergehende Ausstellung handelt. Die Schweizer Urheberrechtsgesellschaft Pro Litteris hat vor Bundesgericht einen Streit mit der Stadt Genf verloren. Sie sandte dem Genfer Museum für Kunst und Geschichte vor vier Jahren eine Rechnung von 10 000 Fr. und forderte damit Urheberrechtsgebühren für die Wiedergabe von Werken im Katalog einer vorübergehenden Ausstellung. Die Stadt Genf verweigerte die Zahlung, worauf Pro Litteris klagte. Im alten Urheberrecht sei die Befreiung von der Gebührenpflicht nur für Kataloge von «bleibenden» öffentlichen Sammlungen vorgesehen gewesen. Diese Einschränkung ist im Urheberrechtsgesetz von 1992 aber nicht mehr enthalten, argumentiert das Bundesgericht.
Freitag
12.01.2001




