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Mittwoch
10.09.2008

Die privaten Regionalfernsehsender dürfen von Eishockey- und Fussballspielen vor Ort eigene Kurzberichte von maximal 180 Sekunden Länge drehen. Laut Bundesverwaltungsgericht muss sich die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) diesen Eingriff in ihre Exklusivrechte gefallen lassen. Die SRG wollte den Privatfernsehsendern Tele Bärn, Tele Basel, Tele M1, Tele Ostschweiz, Tele Südostschweiz, Tele Tell, Tele Top und Tele Züri im Jahr 2006 die bisherige Drehgenehmigung für Kurzberichte bei Fussball- und Hockeyspielen entziehen, bei denen die SRG das Exklusivrecht hat.

Zudem legte die SRG die Tarife für die Abgabe ihrer eigenen Spielmitschnitte oder Kurzberichte fest. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) verfügte im vergangenen Oktober, dass die SRG den Regionalsendern eigene Bild- und Tonaufnahmen erlauben müsse. Die Tarifgestaltung wurde teilweise für unzulässig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der SRG nun abgewiesen. Laut dem Urteil umfasst das Recht auf Kurzberichte auch den Anspruch auf das Erstellen eigener Bilder. Beim Erlass des neuen Radio- und Fernsehgesetzes habe das Ziel im Vordergrund gestanden, die lokalen Programmveranstalter zu stärken.

Mit dem Recht auf Kurzberichterstattung über öffentliche Ereignisse sei zudem die Förderung der Meinungsvielfalt bezweckt worden. Dies bedinge eine Berichterstattung aus unterschiedlichen Perspektiven und die Herstellung eigener Spielbilder durch die verschiedenen Sender. Der Eingriff in die Exklusivrechte der SRG sei auch nicht unverhältnismässig, zumal der Kurzbericht maximal 180 Sekunden dauern und erst nach Spielende ausgestrahlt werden dürfe. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. «Wir haben das Urteil mit 40 Seiten gerade erhalten und müssen es erst analysieren, bevor wir über einen Weiterzug entscheiden», sagte SRG-Sprecher Daniel Steiner am Mittwoch gegenüber dem Klein Report.