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Donnerstag
10.07.2003

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof prüft auf Antrag von Prinzessin Caroline von Monaco, ob das Privatleben durch die deutschen Gesetze ausreichend geschützt ist. Die Beschwerde der Prinzessin richtet sich gegen die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos durch die deutschen Zeitschriften «Die Bunte», «Neue Post» und «Freizeitrevue», die Caroline und ihre Familie zeigen. Die Ehefrau von Prinz Ernst August von Hannover macht Verstösse gegen den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Der verpflichtet die Unterzeichner, das Privat- und Familienleben ausreichend zu schützen. Dies ist nach Ansicht von Carolines Anwälten durch die deutsche Gesetzgebung nicht gewährleistet. Die Folge sei, dass die Prinzessin auch in Monaco und Frankreich ständig von Paparazzi belagert sei, weil es für Privatfotos in Deutschland einen Absatzmarkt gebe, hiess es bei der Hamburger Anwaltskanzlei Matthias Prinz. In Frankreich sei hingegen die Privatsphäre besser geschützt. Nach Auskunft des Gerichtshofs für Menschenrechte soll im November in Strassburg eine Anhörung stattfinden, bei der die Parteien ihre Position erläutern können. Das Urteil wird voraussichtlich erst mehrere Monate nach der Anhörung ergehen.