Dem Präsidenten des Schweizer Presserates, Peter Studer, sind einige Fälle bekannt, bei denen Informationshonorare gezahlt worden sind. Er hoffe nicht, dass dies die Praxis sei, sagte Studer im Zusammenhang mit der Affäre Borer/Ringier: «Grundsätzlich ist das nicht zulässig.» In der Richtlinie 4.3 im Journalisten-Kodex heisse es, dass die Bezahlung von Informanten grundsätzlich nicht zulässig sei, da dadurch der Informationsfluss und der Inhalt der Informationen beeinträchtigt werden könne. Strafen bei Zuwiderhandlung haben Medienschaffende bisher nicht zu fürchten. Der Presserat kann nur Urteile fällen und publik machen. Dies reiche natürlich nicht, erklärte Studer auf Anfrage von Radio DRS am Sonntag. Der nächste Schritt, die Schaffung «eines freiwillig vereinbarten Bussensystems mit den Verlegern», sei bisher noch nicht möglich gewesen. In Schweden gebe es das bereits, sagte Studer weiter.
Sonntag
14.07.2002