Der Schweizerische Presserat hat vier Beschwerden abgewiesen. Drei davon erachtet der Presserat als «offensichtlich unbegründet», für einen sieht er sich nicht zuständig, da der fragliche Artikel nicht in der Schweiz publiziert worden war. So viel zu den einzelnen Beschwerden:
Gegen die Tageszeitung «Le Matin» war beim Presserat eine Beschwerde eingegangen, da die Zeitung Bilder mit «nackten Männern in anrüchigen Stellungen» abgedruckt hätte. Die Bilder könnten laut dem Beschwerdeführer «Kinder und sogar Erwachsene stören». Der Presserat hält in seiner Stellungnahme vom Dienstag fest, dass es sich dabei um einen Bericht über eine Aufführung zweier Komiker gehandelt habe. Der Presserat sieht in den Bildern keinen Verstoss gegen die «Erklärung der Rechte und Pflichten von Journalisten» und weist die Beschwerde daher als unbegründet zurück. Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21130.htm
In einer weiteren Stellungnahme hält der Presserat fest, dass es im alleinigen Ermessen einer Redaktion liegt, ob sie einen Leserbrief abdruckt. Auch seien sinngemässe Kürzungen erlaubt. Eine Beschwerde, die den Umgang mit Leserbriefen in der «Aargauer Zeitung» bemängelte, wurde abgewiesen. Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21140.htm
Ebenfalls abgewiesen wurde die Beschwerde gegen den «Tages-Anzeiger». Der Beschwerdeführer hatte behauptet, ein Artikel über China würde Unwahrheiten kolportieren. Der Presserat weist darauf hin, dass es nicht zu seinen Aufgabe gehöre, den Wahrheitsgehalt eines Textes zu überprüfen, zumal dieser nicht offensichtlich in Frage gestellt werden müsse. Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21120.htm
Eine vierte Beschwerde schliesslich wurde abgewiesen, da der beanstandete Artikel von einer ausländischen Redaktion veröffentlicht worden war. Damit sei der Schweizer Presserat nicht zuständig. Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21150.htm
Dienstag
07.09.2004