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Mittwoch
07.06.2006

Der Schweizer Presserat hat bei allen fünf zu behandelnden Beschwerdefällen gegen Medienunternehmen diese entweder abgewiesen oder nicht eintreten wegen Verspätung beschlossen. Dies gab das Sekretariat des Presserates bekannt.

Beim ersten Fall ging es um «Unterschlagung von Informationen und sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen» im Zusammenhang mit der Fusion der Privatbahnen BLS und RM; Vorwürfe, welche die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern gegen die «Berner Zeitung» geltend machte. Der Presserat wies diese Beschwerde ab, kommt aber nicht umhin, einige Ermahnungen an die BZ-Journalisten vorzutragen.

Im sogenannten «Fall Sabo» um den Röschenzer Pfarrer klagte die Partei X gegen die «Basler Zeitung» (BAZ) wegen «unseriösem Journalismus». Der Presserat fasste sich kurz und bündig: «Die Beschwerde wird als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen», so das Verdikt des Presserates. Eine zweite Klage gegen die BAZ um einseitige Leserbriefauswahl lehnte der Rat ebenfalls ab.

Die Westschweizer Zeitschrift «L’Illustré» hatte im Dezember 2003 eine Reportage unter dem Titel «Meurtre au haras» veröffentlicht. Beim Bericht ging es um zwei inhaftierte Schweizer in Frankreich, die einen reichen Unternehmer aus Graubünden ermordet haben sollen. Eine Klägerin verlangte eine Rechtfertigung ihrerseits. Der Presserat beschloss jedoch in diesem Fall «Nichteintreten wegen verspäteter Beschwerde».

Die Diskussion um ein neues Parfüm unter dem Namen «Bin Laden» zog in Genf weite Kreise, auch in den Medien. Die Genfer Tageszeitung «Tribune de Genève» veröffentlichte einen Bericht über die Parfüm-Lancierung des Bruders von Osama bin Laden. Dagegen gingen Klagen ein. Der Presserat entschied auch in diesem Fall für «Nichteintreten wegen verspäteter Beschwerde».