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Dienstag
19.01.2010

Der Schweizer Presserat hat drei Beschwerden gegen die «Obersee Nachrichten», die «Berner Zeitung» und den «Sonntag» nach einer Mitteilung vom Dienstag zurückgewiesen. Im ersten Fall ging es um einen Bericht der «Obersee Nachrichten» über eine Gastwirtin aus der Region, die sich von einem deutschen Mieter «total abgezockt» fühlte. Der «deutsche Zuwanderer» habe wegen «allerlei Bschissereien» seine Arbeitsstelle verloren, dann sei er der Gastwirtin die Wohnungsmiete schuldig geblieben. In einer Beschwerde wurde dieser Bericht als diskriminierend und «ungebührlich gegenüber der Volksgruppe der Deutschen in diesem Land» bezeichnet.

Nach der Praxis des Presserats zum Diskriminierungsverbot ist es diskriminierend, wenn in einem Medienbericht durch eine unzutreffende Darstellung das Ansehen einer geschützten Gruppe beeinträchtigt oder diese Gruppe herabgewürdigt wird. Im Bericht der «Obersee Nachrichten» wurde nach Ansicht des Presserats dagegen die Kritik einer Gastwirtin gegen einen einzelnen Mieter veröffentlicht, ohne diese Vorwürfe in Bezug auf dessen Staatsangehörigkeit zu verallgemeinern: «Im Gegenteil geht aus dem Artikel hervor, dass sich unter den «Opfern» des Mieters auch Deutsche befinden.»

Gegen die «Berner Zeitung» wurde eine Beschwerde beim Presserat eingereicht, weil sie im Gegensatz zur «Solothurner Zeitung» einen Bericht über ein privates Hilfswerk nicht veröffentlicht hatte. In seiner Stellungnahme weist der Presserat darauf hin, dass es gemäss seiner ständigen Praxis im Ermessen der Redaktionen liegt, ob sie unverlangt eingesandte Manuskripte oder Leserbriefe abdrucken oder nicht. «Dies gilt auch dann, wenn es wie in Ihrem Fall trotz eines längeren Gesprächs nicht zu einer Publikation gekommen ist.»

Markus Eisenhut, Co-Chefredaktor des «Tages-Anzeigers», beschwerte sich in einer Eingabe an den Presserat über einen Bericht der Zeitung «Sonntag». Darin hiess es, Eisenhut habe in der Sendung «Sonntalk» von Tele Züri «mangelnde Sachkenntnis» in der Diskussion über die realen Machtverhältnisse im Kanton Zürich gezeigt.

In seiner Beschwerde führte Eisenhut aus, zwar habe SP-Kandidat Daniel Jositsch ihn tatsächlich darauf hingewiesen, dass im Zürcher Kantonsparlament und im Regierungsrat die bürgerliche Rechte über Mehrheiten verfüge. Diese Äusserung sei aber keine Korrektur einer Fehlbehauptung gewesen, sondern die Entgegnung auf ein Argument Eisenhuts.

Für den Presserat handelt es sich bei der von Eisenhut beanstandeten Formulierung um eine kommentierende Wertung des «Sonntag»-Journalisten Kurt-Emil Merki. Mit dieser Wertung bewegt sich Kurt-Emil Merki nach Auffassung des Presserats innerhalb des weit zu ziehenden Rahmens der Kommentarfreiheit.