Auch wenn «20 Minuten Online» am 7. Juli 2011 in einem Artikel über Michael Jackson auf strafrechtlich relevante Vorwürfe und auf eine Hausdurchsuchung hinwies, hat das Online-Portal damit keineswegs unterstellt, der verstorbene Sänger sei einst verurteilt worden. Ohnehin dürfte allgemein bekannt sein, dass die amerikanische Justiz Jackson schliesslich freigesprochen hat, begründete der Presserat am Dienstag die Ablehnung einer Beschwerde.
Der weitere Beschwerdepunkt, Michael Jackson sei zu seinen Lebzeiten kein - wie von «20 Minuten Online» behauptet - «Messie» gewesen, wurde ebenfalls abgewiesen. Gemäss seiner Praxis gehört es nicht zu den Aufgaben des Presserats, zu umstrittenen Tatsachenbehauptungen ein Beweisverfahren durchzuführen. Dies gelte ebenfalls für die Frage, ob sich die im Bericht «King of Mess» erwähnte Kunstsammlung je auf der Neverland-Ranch befunden hat.