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Dienstag
01.07.2014

Medien / Publizistik

Der Presserat weist die Beschwerde gegen die Onlineausgaben von «20 Minuten» und dem «Blick am Abend» ab. Felix Mätzler hatte als Privatperson sowie in seiner Funktion als Leiter der Medienschule St. Gallen gegen die beiden Titel Beschwerde eingereicht.

Es ging um die Artikel «WC-Spanner von der Uni Basel gefasst» beziehungsweise «Leserin erkennt den Spanner vom Uni-WC». Die beiden Medientitel veröffentlichten ein Bild eines Mannes, der beschuldigt wurde, auf der Damentoilette der Uni Basel eine Studentin durch ein Loch beobachtet zu haben.

Als die Studentin dies bemerkte, knipste sie mit ihrem Handy ein Bild, das schliesslich in «20Minuten» und dem «Blick am Abend» abgedruckt wurde.

Weil ein Leser die Person auf dem Bild erkannte, hielt Beschwerdeführer Mätzler das Bild für zu wenig anonymisiert und sah die Ziffer 7 des Kodex über die Rechte und Pflichten von Journalisten verletzt, der sich mit der Privatsphäre beschäftigt.

Die Beschwerdegegner, welche beide vom Rechtsdienst der Tamedia vertreten wurden, sahen das anders: Der schwarze Balken habe zur Anonymisierung ausgereicht.

Dieses Argument überzeugte den Presserat. Es sei für ihn nicht ersichtlich, dass die Person alleine aufgrund des veröffentlichten Bildes habe wiedererkannt werden können, hiess es in der Begründung. Zudem sei nicht auszuschliessen, dass eine Person mit «besonders gutem Gedächtnis für Gesichts- und Körperdetails» jemanden trotz richtiger Anonymisierung wiedererkenne. Er wies deshalb die Beschwerde ab.