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Dienstag
06.02.2007

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde des Schauspielers Jörg Schneider abgewiesen, der sich über den «SonntagsBlick» beklagt hatte. Die Ringier-Zeitung hatte über Schneider geschrieben, er beschäftige einen Bühnentechniker, der zugegeben habe, seine Stieftochter jahrelang sexuell missbraucht zu haben. Zwar seien die Umstände der Beschäftigung oder Weiterbeschäftigung eines Bühnentechnikers in der Regel Privatsache der Beteiligten, räumte der Presserat in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme ein. Ausnahmsweise dürfe jedoch darüber berichtet werden, weil das Medium die Reaktion des prominenten Inhabers des Ensembles und besonders auch bei Kindern beliebten Schauspielers zum Vorwurf thematisiert habe.

Im Juni 2006 hatte der «SonntagsBlick» publik gemacht, dass Jörg Schneider den Bühnentechniker trotz der schweren Vorwürfe weiter beschäftigen wolle. Der Angegriffene verteidigte sich, die Angelegenheit sei privat und der Mann werde strafrechtlich für sein Verhalten geradestehen müssen. Er wolle ihm nicht auch noch seine Existenzgrundlage entziehen. In der Folge gelangte Schneider an den Presserat und beanstandete, «SonntagsBlick» habe mit dieser Berichterstattung seine Privatsphäre sowie diejenige des Bühnenarbeiters verletzt, dessen Name allerdings nicht genannt worden war. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22780.htm