Der Schweizer Presserat hatte über zwei Beschwerden zu befinden: Die eine Beschwerde des Schriftstellers Christoph Geiser gegen «Facts» wurde abgewiesen. Die andere von der Banque Cantonale Vaudoise gegen die Zeitung «La Côte» hiess der Rat teilweise gut. Dabei ging es um schwere Vorwürfe sowie Berichtungspflicht, wie der Schweizer Presserat am Mittwoch mitteilt.
Das inzwischen eingestellte Nachrichtenmagazin «Facts» hatte einen von Daniel Arnet verfassten Beitrag unter dem Titel «Die Subventionskünstler» (Nr. 3/2007) veröffentlicht. Darin setzte sich der Autor kritisch mit der Schweizer Literaturförderung auseinander. Dabei nahm Arnet kein Blatt vor den Mund und schrieb von «erfolgreichen Staatsschreibern». Dagegen klagte der Schriftsteller Christoph Geiser beim Presserat; Geiser wurde im Artikel ebenfalls genannt. Der Tamedia-Rechtsdienst wies bereits die Beschwerde als «unbegründet» zurück.
Die Klagepunkte gegen die Ziffern 1 und 2 (Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten) seien nicht verletzt worden, heisst es in der Begründung des Presserates. Daraus könne «keine Pflicht zu objektiver Berichterstattung» abgeleitet werden. Einige Passagen von Arnets Beitrag jedoch seien heikler als andere: Wenn «Facts» die geförderten Schriftsteller nicht bloss wegen ihres fehlenden Erfolgs bei einem breiten Publikum kritisiere, sondern ihr literarisches Werk mit Attributen wie «keine schreiberische Brillanz» oder «wenig inspiriert, wenig renommiert» versehe. Im Zentrum des Beitrages werde aber die Subventionspraxis kritisiert, deshalb weist die Beschwerdeinstanz die Klage Geisers ab.
Und der Klein Report meint dazu: Der Autor Christoph Geiser war einst Mitglied der Partei der Arbeit (PdA) und wurde im «Facts»-Artikel als «Staatsschreiber» tituliert - wie sich doch die Zeiten ändern.
Mittwoch
28.11.2007