Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde einer Baufirma gegen die «Basler Zeitung» abgewiesen, obschon sich das Gremium «durchaus gefragt» habe, wie das Blatt dazu gekommen war, «eine Meldung über eine Polizeiaktion wegen einer Schiesserei mit Informationen über die Geschichte einer Wohnüberbauung zu verweben, weil der Gesuchte zufälligerweise dort gewohnt hat.» Die am Dienstag veröffentlichte Stellungnahme gibt Einblick in eine reichlich wirre Sache, wobei die Haltung des Presserats nachvollziehbar dargestellt wird. Klar wird indes, dass der zuständige Redaktor der Zeitung keinerlei handwerkliche Regeln verletzt hat, weshalb die Beschwerde letztlich abgewiesen wurde. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/20930.htm
Dienstag
22.06.2004