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Freitag
19.02.2016

Medien / Publizistik

Im August 2014 veröffentlichte «20 Minuten» einen Artikel mit dem Titel «Ukraine setzt Neonazis gegen Separatisten ein». Eine Leserin reichte daraufhin Beschwerde beim Presserat ein, mit der Begründung, dass viele Schlussfolgerungen im Artikel falsch und diverse Fakten manipuliert seien. Der Presserat weist die Beschwerde ab.

Im Artikel der Pendlerzeitung steht, dass das ukrainische Militär drei Bataillone, in denen sich auch bekennende Neonazis befinden würden, im Kampf gegen die Separatisten in der Ostukraine in den Krieg schicke. Der Inhalt des Artikels basiert auf einem Bericht der britischen Zeitung «The Telegraph» und enthält Statements von zwei Experten.

Rund zwei Wochen nach Erscheinen des Artikels im August 2014 reichte eine Leserin Beschwerde beim Schweizer Presserat ein. Ihre Begründung: Im Artikel gebe es keinen Meinungspluralismus, der Artikel enthalte also nur Meinungen von Personen, die von der Existenz von Bataillons «voller Neonazis» ausgehen würden. Zudem werde nur ein Interview mit einem Kämpfer eines Bataillons geführt, im Artikel sei jedoch von drei Bataillonen die Rede. Dazu seien keine Meinungen von anderen Kämpfern angehört worden.

Zudem sei der Artikel genau an dem Tag erschienen, an dem der Bundesrat angekündigt habe, Sanktionen gegen Russland zu diskutieren. Es sei vom Presserat zu prüfen, ob dies blosser Zufall oder ob eine «bestimmte, ziemlich skrupellose Motivation dahinter» zu vermuten sei.

In einer Stellungnahme vom Oktober 2014 weist der Rechtsdienst von Tamedia alle Vorwürfe zurück. So sei «20 Minuten» keine politische Hintergrundzeitung und habe entsprechend kein eigenes Korrespondentennetz. Deshalb stütze sie sich bei der Auslandberichterstattung oft auf andere Quellen, prüfe jedoch stets die Seriosität der Publikationen.

Ausserdem sei im Bericht davon die Rede gewesen, dass «nicht wenige» Männer bekennende Neonazis seien, nicht alle. Zudem sei es bei Berichterstattungen über kriegerische Konflikte nicht erforderlich, dass jeder Bericht «das ganze Meinungsspektrum abdeckt». Eine mögliche politische Motivation weist Tamedia als «unsinnige Unterstellung» zurück. Der Presserat folgt in seinem Urteil der Meinung von «20 Minuten» und weist die Beschwerde ab.