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Mittwoch
09.05.2012

Die richtigen Initialen eines Täters darf ein Journalist nicht verwenden, einen anderen, voll ausgeschriebenen Namen von Dritten, wenn mit «Name geändert» gekennzeichnet, aber wohl: So entschied der Presserat im Falle einer Beschwerde gegen «20 Minuten», «20 Minuten Online» und «Tages-Anzeiger», die sich für einen prügelnden Juniorentrainer («Juniorentrainer verprügelte als brutaler Gangboss Kids») anstelle des richtigen Namen des Täters einen weit verbreiteten Vornamen und Nachnamen ausgedacht und dies mit dem Vermerk «*Namen geändert» gezeichnet hatten.

Zwei Träger dieses Namens beschwerten sich daraufhin beim Presserat («Name wird auf der Google-Suche mit Verbrechen beschmutzt»), doch dieser lehnte jetzt die Beschwerde ab: «Die Verwendung eines Fantasienamens oder eines real existierenden, verbreiteten Namens wie desjenigen des Beschwerdeführers ist der Verwendung der richtigen Initialen und insbesondere der Kombination des richtigen Vornamens mit dem Initial des Nachnamens grundsätzlich vorzuziehen.»

Pech für alle Meiers, Müllers oder Hubers!