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Samstag
21.06.2008

Der Schweizer Presserat hat seine äusserst zurückhaltende Praxis bei der namentlichen Nennung von Akteuren in öffentlichen Debatten ein weiteres Mal bestätigt. Diesmal ging es um den Besitzer einer Wohnung, der diese der Sterbehilfeorganisation Dignitas vermietet hatte und von der «Zürichsee-Zeitung» und von der Regionalausgabe des «Tages-Anzeigers» genannt worden war. Auch für den Presserat ist es «unbestritten», dass über den Fall zu berichten war. Aus dem öffentlichen Interesse am Thema lasse sich aber kein Recht «an der medialen Identifikation des Vermieters dieser Liegenschaft» ableiten, hält der Presserat in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme wörtlich fest. Das Gremium hat deshalb die Beschwerde des Wohnungsbesitzers gutgeheissen. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24100.htm