Einen «weit zu bemessenden Freiraum des Kommentars und der Kritik» hat der Schweizer Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme verteidigt. Es ging um einen aus übergeordneter Warte eher dörflich anmutenden Streit um die Erhöhung des Pensums eines Schulpräsidenten. Das «St. Galler Tagblatt», Ausgabe Rorschach, berichtete über das Thema wenige Tage vor einer Volksabstimmung mit deutlich wertender Haltung, worauf sich ein Gegner der Vorlage mit einer Beschwerde an den Presserat wandte. Doch dieser liess den Beschwerdeführer abblitzen und kam nach der Sichtung verschiedener Unterlagen zum Schluss, die Vorwürfe des Autors seien nicht grundlos gewesen. Weil im Übrigen die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» keine Pflicht zu einer «objektiven Berichterstattung» stipuliere und es dem Presserat darum ging, den Freiraum für Kommentar und Kritik unangetastet zu lassen, wies er die Beschwerde ab. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24850.htm
Dienstag
03.03.2009