Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde eines Leserbriefschreibers gegen den «Tages-Anzeiger» als unbegründet abgewiesen. Der Leserbriefschreiber hatte sich daran gestört, dass sein Brief, gekürzt und mit anderem Titel erschienen ist, sodass der Inhalt nicht mehr seinen ursprünglichen Gedanken entsprach, wie der Presserat am Dienstag mitteilte. Der Presserat stellte jedoch fest, dass die «Leserbriefredaktion des «Tages-Anzeigers» die Grenze zur Willkür nicht überschritten hatte, zumal sie plausible und über den konkreten Fall hinaus verallgemeinerbare Gründe für ihre Vorgehensweise geltend macht (Konzentration auf Forderungen, Verbesserungsvorschläge usw. von Leserbriefschreibern).» Zudem hätte der Beschwerdeführer «allein schon aufgrund der Länge seines Leserbriefes bei einem Medium wie dem «Tages-Anzeiger», das täglich eine grosse Zahl von Leserzuschriften erhält und deshalb eine Auswahl treffen muss, von vornherein kaum damit rechnen können, dass sein Text ungekürzt abgedruckt würde.»
Dienstag
18.11.2003