Der Schweizer Presserat hat es abgelehnt, sich inhaltlich mit einer Beschwerde zu befassen, bei der es um den Abdruck eines Fotos einer TV-Moderatorin mit nacktem Oberkörper im «SonntagsBlick» geht. Das Foto war im März 2006 als Illustration zu einem Artikel über «Gekaufte Schönheit» verwendet worden, obschon der Ringier-Verlag bei früherer Gelegenheit versprochen hatte, das im September 2000 erstmals in der «Glückspost» publizierte Bild nicht mehr zu verwenden. Der Verlag gab den Fehler auch ohne weiteres zu und offerierte eine Entschädigung, die indes weit entfernt von den sechsstelligen Vorstellungen der Moderatorin liegen. Da diese deshalb eine Strafanzeige einreichte, klinkte sich der Presserat aus der Kontroverse aus. Es sei «wahrscheinlich, dass weniger die Klärung offener berufsethischer Fragen als vielmehr die rechtliche Durchsetzung der von ihr geltend gemachten Schadenersatzforderung in sechsstelliger Höhe im Zentrum ihrer Bemühungen stehen dürfte», schreibt der Presserat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22680.htm
Donnerstag
25.01.2007