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Freitag
10.11.2000

Von einem Boykott könne nicht die Rede sein, wenn ein Medium nur einen Teil der Medienmitteilungen einer Partei veröffentliche. Es ist in jedem Fall Sache der Redaktion zu entscheiden, ob ein politischer Positionsbezug für das Publikum relevant und interessant ist. Stellt ein öffentlicher Akteur unhaltbare Behauptungen auf, so handelt ein Medium legitim, wenn es sich weigert, diese weiterzuverbreiten. Andererseits trägt es zum gesellschaftlichen Diskurs bei, wenn eine Zeitung solche Behauptungen publiziert und kommentierend einordnet, schreibt der Schweizer Presserat am Freitag. Der Rat gab den «Tagesspiegel»-Zeitungen Recht, die eine Mitteilung der Katholischen Volkspartei (KVP) kürzten. Die KVP Schweiz warf in einer Beschwerde an den Presserat den «Tagesspiegel»-Zeitungen vor, seine Partei im Abstimmungskampf über die bilateralen Abkommen praktisch boykottiert und falsch dargestellt zu haben.