Der Schweizer Presserat hat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme den Aargauer Lokal-TV-Sender Tele M1 getadelt, der die Identität eines Angeklagten in einem Gerichtsfall ungenügend geschützt habe. Der Sender hatte den unkenntlich gemachten Mann auf dem Weg zum Gericht gezeigt und den ganzen Vornamen, den ersten Buchstaben des Nachnamens, das Alter und die Nationalität genannt. Weil es sich um einen seltenen Vornamen gehandelt habe, sei es möglich gewesen, den Betroffenen zu identifizieren, betont der Presserat. «Hätte Tele M1 lediglich die Initialen oder noch besser geänderten Initialen oder ein als solches deklariertes Pseudonym verwendet, wäre die Gefahr einer Identifikation durch Dritte wesentlich geringer gewesen», schreibt die Beschwerdeinstanz wörtlich, weshalb sie die Beschwerde in diesem Punkt gutgeheissen hat. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21490.htm
Dienstag
08.03.2005