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Dienstag
08.04.2008

Mit der Publikation von Details zu einem «fatalen Cocktail», der von der Sterbehilfeorganisation Dignitas als Sterbemethode eingesetzt wird, hat die Lausanner Zeitung «Le Matin» laut dem Schweizer Presserat gegen den medienethischen Kodex verstossen. Der Presserat gab zwei klagenden Organisationen Recht, wie er am Dienstag mitteilte. Die Initiative zur Prävention von Suizid in der Schweiz (Ipsilon) und die Vereinigung Stop Suizid befürchteten einen Nachahmereffekt, vor allem bei Jungen.

Die Zeitung macht geltend, das verwendete Medikament sei bereits in anderen Medien genannt worden. Diese Information sei sehr leicht zu erhalten. Zudem sei die tödliche Substanz nicht jedem zugänglich, weil sie nur auf ärztliches Rezept bezogen werden kann. Diese Argumente wies der Presserat nun ab. «Le Matin» habe in dieser Frage die Erklärung zu den Pflichten und Rechten der Journalisten verletzt. Die Medien seien verpflichtet, auf Detailinformationen über Suizide zu verzichten, um - vor allem bei Jungen - die Risiken der Nachahmung zu verhindern, schreibt der Presserat. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/23910.htm