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Mittwoch
15.06.2011

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde der Associazione Ticinese dei Giornalisti, einer Sektion des Journalistenverbandes Impressum, gegen den «Corriere del Ticino» gugeheissen. Im März 2010 hatte die Tessiner Tageszeitung in der Mitte einer redaktionellen Seite eine kreisförmige, rund 15 Zentimeter grosse Zigarettenwerbung mit dem Titel «Where Friendship Happens» veröffentlicht. Die Associazione Ticinese dei Giornalisti beschwerte sich daraufhin beim Presserat über eine vermeintliche Verletzung des Gebots der Trennung von redaktionellem Teil und Werbung.

Wie der Presserat am Dienstag mitteilte, sieht auch er das Gebot der Trennung von redaktionellem Teil und Werbung im konkreten Fall verletzt. Zwar sei die Zigarettenwerbung für die Leserschaft bei näherer Betrachtung auch ohne zusätzliche begriffliche Kennzeichnung oder optische Abgrenzung erkennbar. Durch die für das Publikum ungewohnte Platzierung der Anzeige inmitten von redaktionellen Beiträgen würden die Leserinnen und Lesern jedoch zumindest im ersten Moment irregeführt, da das Auge beim Aufschlagen der Seite «fast zwangläufig» auf die Werbung falle. Derartige «Textfeldanzeigen» wirken gemäss Presserat der Trennung von redaktionellen und kommerziellen Inhalten tendenziell entgegen. Umso mehr sei hier eine deutliche begriffliche und/oder optische Kennzeichnung zu verlangen.