Content:

Dienstag
13.09.2005

Der Schweizer Presserat hat die «Appenzeller Zeitung», ein Kopfblatt des «St. Galler Tagblatts», in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme für seine Berichterstattung in einem Altersheim-Konflikt getadelt und die Beschwerde der Gemeinde Trogen gutgeheissen. Bei der beanstandeten Berichterstattung, die sich über mehrere Monate hingezogen hatte ging es um die fristlose Entlassung von fünf Angestellten, was die «Appenzeller Zeitung» kritisch begleitet hatte, wobei nicht immer auch eine Stellungnahme der Gemeindebehörde publiziert wurde. Bei schweren Vorwürfen sei dies aber gleichzeitig und nicht erst zeitverschoben erforderlich, fordert der Presserat. Wörtlich heisst es in der Stellungnahme: «Zudem gebietet die Anhörungspflicht den Medienschaffenden, einen Verzicht auf die Anhörung zu einem schweren Vorwurf nicht leichthin anzunehmen. Es genügt deshalb nicht, einen Betroffenen nur allgemein zu kontaktieren. Vielmehr sind gerade auch bei einer Gesprächsverweigerung die konkreten Vorwürfe zu unterbreiten, sei dies mündlich oder schriftlich.» - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21850.htm