Content:

Freitag
19.09.2008

Der Schweizerische Presserat hat eine Beschwerde gegen Radio Televisione Svizzera Italiana (RTSI) gutgeheissen. Beschwerde eingelegt hatte ein Teil der eigenen Belegschaft. Die Einführung einer gemeinsamen publizistischen Leitung und die Zusammenlegung von Radio-, Fernseh- und Online-Redaktionen der RTSI seien eine grundlegende Veränderung ihrer Organisation. Die betroffenen Journalistinnen und Journalisten sollten deshalb bereits vor dem entsprechenden Entscheid und nicht erst vor dessen Umsetzung informiert werden und sich dazu äussern können. Zu diesem Schluss ist der Presserat in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Der Hintergrund: Die RTSI führt aktuell ein umfangreiches Reformprogramm durch, bei dem die Radio-, Fernseh- und Online-Redaktionen zusammengelegt werden sollen. Auf Anfang 2008 wurde eine gemeinsame publizistische Leitung für die gesamte RTSI eingeführt. Die Gruppo Informazione Radio TV, ein Zusammenschluss von Radio- und Fernsehjournalisten der RTSI, beschwerte sich in der Folge beim Presserat, die Redaktionen seien vor dem Entscheid nicht angehört, sondern erst nachträglich informiert worden.

Der Presserat begründete seinen Entscheid, die Beschwerde gutzuheissen, damit, dass ein Zusammenhang zwischen redaktionsinterner Organisation und journalistischen Inhalten bestehe. Der Journalistenkodex statuiere einen Anspruch der Medienschaffenden auf Information und Konsultation beim Entscheid über Massnahmen, die eine grundlegende Änderung der Zusammensetzung der Redaktion oder ihrer Organisation zur Folge haben. So wäre es in diesem Fall laut dem Presserat verhältnismässig und zumutbar gewesen, die Redaktionen bereits vor dem Grundsatzentscheid und nicht erst vor dessen Umsetzung zu informieren und zu konsultieren.