Eine ganze Reihe von Verstössen gegen die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» hat ein SP-Parlamentarier der Zürcher Flughafengemeinde Opfikon-Glattbrugg einer Berichterstatterin des «Stadt-Anzeigers Opfikon» vorgeworfen. In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme hat der Schweizer Presserat diese Anschuldigungen vollumfänglich abgewiesen und insbesondere «eine leicht ironische Kommentierung» von Voten im Gemeinderat ausdrücklich geschützt.
Die Journalistin hatte etwa geschrieben, die Vorstösse des Beschwerdeführers würden «irgendwie kommunistische Züge» tragen, man habe «manchmal den Eindruck», dass die SP-Ratsmitglieder «das Prinzip der Legislative und der Exekutive nicht so ganz verstanden haben», und der fragliche Gemeinderat «schwebe ganz hoch oben in seinen idealistischen Wolken». Solche Kritiken seien «für Aussenstehende zwar etwas hart und zum Teil weit hergeholt», schreibt der Presserat: «Die Grenzen der Kommentarfreiheit übersteigen diese Wertungen aber nach Auffassung des Presserats bei Weitem nicht, ist doch auch harsche, einseitige Kritik mit der Berufsethik vereinbar.» - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24790.htm
Freitag
13.02.2009