Der Schweizer Presserat hat am Dienstag in einer acht Seiten umfassenden, detaillierten Stellungnahme drei verschiedene Beiträge in der «Weltwoche» zur Abstimmung über das Asylrecht in Schutz genommen und dagegen gerichtete Beschwerden abgewiesen. Einmal mehr hat es das Gremium dabei abgelehnt, über richtig oder falsch zu entscheiden, sondern lediglich untersucht, ob die Regeln der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» eingehalten worden seien. Dabei geht es im Wesentlichen um die Kommentarfreiheit, die der Presserat nach ständiger Praxis sehr weit auslegt und schützt. Selbst «die harsche und einseitige Kritik der `Weltwoche` an der Rolle der Flüchtlingshilfe» sei «innerhalb des weit auszulegenden Rahmens der Freiheit des Kommentars und der Kritik» gelegen, heisst es deshalb wörtlich zu einem Kommentar. Und bei den anderen Artikeln hält der Presserat fest, auch «die gehäufte Verwendung negativ wertender Begriffe» verstosse nicht gegen berufsethische Normen, zumal der Publikation ihre Einseitigkeit anzusehen sei. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/23310.htm
Dienstag
04.09.2007