Content:

Dienstag
02.12.2008

Die Schweizer Presserat hat es abgelehnt, auf eine Beschwerde eines Bankmitarbeiters einzutreten, der sich gegen ihn betreffende Berichterstattungen in der «Weltwoche» und in der «Sonntagszeitung» gewehrt hatte. Dabei hätte sich der Presserat die Sache einfach machen und die Behandlung der Beschwerde aus formalen Gründen ablehnen können, da die Fristen zwischen Publikation der Beiträge und Eingang der Beschwerden abgelaufen waren. Trotzdem ging das Gremium auch inhaltlich auf das Anliegen des Beschwerdeführers ein, der eine Persönlichkeitsverletzung durch die beiden Artikel und einen in der «Financial Times Deutschland» geltend machte. Dabei machte der Presserat klar, dass er keine Persönlichkeitsverletzung erkennen könne, weil der Beschwerdeführer seinen Fall selbst auf seiner eigenen Webseite «in identifizierender Weise publik» gemacht habe. Dort habe er auch zwei der drei beanstandeten Artikel aufgeschaltet. Und für Publikationen aus dem Ausland ist der Schweizer Presserat nicht zuständig. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24430.htm